Neben diesen Änderungen in der Zusammensetzung kommt es zu keinen Anpassungen der Streubesitzfaktoren. Die neue Zusammensetzung des Leitindex ATX wird am Montag, dem 19. März 2018, wirksam.
Die Berechnung des ATX beruht auf einer rein quantitativen Methodik, die in einem Index-Regelwerk detailliert festgelegt ist. Gemäß den „Richtlinien für die österreichischen Indizes der Wiener Börse“ kann es im Rahmen der halbjährlichen Überprüfung und Anpassung (März und September) zu einer Aufnahme oder Streichung von Unternehmen in den beziehungsweise aus dem ATX kommen.
Als Entscheidungsgrundlage für eine Indexaufnahme dienen der tägliche Durchschnittsumsatz sowie die Streubesitzkapitalisierung der Unternehmen. Die Überprüfung der Berechnungsparameter (Aktienanzahl, Streubesitzfaktoren und Repräsentationsfaktoren) findet quartalsweise (März, Juni, September und Dezember) statt. Einmal monatlich wird die „ATX-Beobachtungsliste” veröffentlicht.
Im Indexkomitee, das die Regelwerke zu den Indizes beschließt, bringen Vertreter der institutionellen Investoren, der Handelsmitglieder an der Wiener Börse, der Finanzinstitutionen, die Finanzprodukte auf die Indizes begeben, der Wissenschaft sowie der Wiener Börse ihre Erfahrung ein.