Der Beschluss sieht einen Zeitplan in zwei Schritten zur Umsetzung einer Reform der Finanzmarktaufsicht vor:
- Erster Schritt, bis Mitte 2019: gesetzliche Verankerung der Grundsätze und Zuständigkeiten, sowie Detailumsetzung in allen aufsichtsrelevanten Materiengesetzen;
- Zweiter Schritt, bis Ende 2019: Inkrafttreten und Umsetzung der organisatorischen Änderungen in FMA, OeNB und BMF.
Im Rahmen der vom Ministerrat beschlossenen Reform werden Regulierung und Aufsicht stärker voneinander getrennt und die Regulierung verstärkt vom Finanzministerium (BMF) übernommen. Die gesamte behördliche Aufsicht über den Finanzmarkt wird in der FMA gebündelt. Die derzeitigen Aufgaben im Bereich der behördlichen Prüfung und Analyse in der Bankenaufsicht werden von der OeNB auf die FMA übertragen. Die Kompetenz zur Überwachung der Finanzmarktstabilität (makroprudenzielle Analyse) verbleibt in der OeNB, während die FMA die Kompetenz für die Rechnungslegungskontrolle an die Abschlussprüferaufsichtsbehörde abgeben wird.